Vorsicht bei über Onlineplattformen geschlossener Maklerverträge.

Ein nicht unerheblicher Anteil der Kauf- oder Mietverträge über Immobilien wird über Onlineplattformen geschlossen. Hier erfolgt in der Regel die Kontaktaufnahme des Käufers/Mieters über die Onlineplattform mit der Bitte, ein Exposé zu übersenden oder einen Besichtigungstermin zu vereinbaren.


Die Vereinbarung einer Provisionsabrede kommt dann oft dadurch zustande, dass entweder im Exposé auf die Provision hingewiesen oder bei der Besichtigung eine entsprechende Vereinbarung getroffen wird.

Mit Urteil vom 07.07.2016 (Az. I ZR 30/15) hat der BGH nun entschieden, dass auch die über eine Onlineplattform zustande gekommenen Maklerverträge unter das Fernabsatzgesetz fallen, selbst wenn die Provisionsabrede erst später bei der persönlich durchgeführten Besichtigung erfolgt. Auch in diesem Fall ist also der Maklerkunde über sein Widerrufsrecht zu belehren.

Der Ansicht der Berufungsinstanz, dass kein dem Fernabsatzrecht unterfallender Vertrag vorliege, da der Maklervertrag unter persönlicher Anwesenheit der Parteien geschlossene wurde, erteilt der BGH ausdrücklich eine Absage. Auch spiele es keine Rolle, dass der Kunde durch den später abzuschließenden notariellen Kaufvertrag genug gewarnt sei.  

Wird nicht form- und fristgerecht auf das Widerrufsrecht hingewiesen, besteht ein sog „ewiges Widerrufsrecht“, dass der Maklerkunde dann jederzeit ausüben kann. Erfolgt der Widerruf, entfällt der Provisionsanspruch des Makler. Nach Ansicht des BGH steht dem Makler auch kein bereicherungsrechtlicher oder sonstiger Wertersatzanspruch zu.

Wollen Sie prüfen lassen, ob Ihnen als Maklerkunde ein Widerrufsrecht zusteht?

Wollen Sie als Makler wissen, wie Ihr Exposé rechtswirksam gestaltetet werden kann und welche Anforderungen an eine nicht widerrufbare Provisionsabrede zu stellen sind?

Rechtsanwalt Philipp Bellmann (zugleich auch Fachanwalt für Miet- und WEG-Recht und Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) und sein Team berät Sie gerne in Fragen des Maklerrechts. Wenn Sie Fragen zum Thema Maklerrecht haben, so rufen Sie uns an unter 06221/7280565 oder senden Sie uns eine Nachricht per e-Mail (info@ra-bellmann.de) oder per Fax an 06221/7280564. Sollten Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, so klären wir kostenfrei deren Eintrittspflicht ab. Wir sind bundesweit für Sie tätig.