Auseinandersetzung nichtehelicher Lebensgemeinschaften

Die Rechtslage einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft

Die nichteheliche Lebensgemeinschaft, also eine Gemeinschaft, die weder eine Ehe noch eine Lebenspartnerschaft ist, ist immer mit rechtlichen Risiken verbunden. Während für die Ehe viele Rechtsvorschriften und eine größtenteils gefestigte Rechtsprechung existiert, ist dies für unverheiratete Paare nicht der Fall. Für die nichteheliche Lebensgemeinschaft gilt keine gesetzliche Regelung, vielmehr wird hier mittels dem sogenannten Richterrecht (Einzelfallentscheidungen der Gerichte) sowie allgemeinen gesetzlichen Regelungen gearbeitet. Entscheidend ist immer die Situation im konkreten Einzelfall, Pauschallösungen und pauschale Antworten verbieten sich.

Wenn sich das Ende einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft abzeichnet, ist eine frühzeitige anwaltliche Beratung dringend anzuraten. In dieser Situation stellen sich viele Fragen:

  • Was passiert mit der gemeinsamen Wohnung, wer darf diese weiter nutzen?
  • Wie wird das Vermögen aufgeteilt?
  • Wie werden die Schulden und Verbindlichkeiten aufgeteilt?
  • Was passiert mit der gemeinsam angeschafften Immobilie?
  • Wie wird Geld, Arbeitsleistungen und Material, das in eine gemeinsame Immobilie investiert wurde, ausgeglichen?
  • Was passiert mit gemeinsam angeschafftem Hausrat, wie z.B. Möbel, Auto etc.?
  • Was passiert mit dem gemeinsam aufgenommenen Darlehen?
  • Wie werden auf ein gemeinsames Darlehen bezahlte Zinsen und Tilgungsraten ausgeglichen?
  • Wie werden Mietzahlungen, die z.B. nur ein Teil erbracht hat, ausgeglichen?

Die Lösung dieser Fragen wird umso problematischer, wenn die Partner schon lange zusammengelebt haben und sich das Vermögen beider im Laufe der Zeit immer mehr vermischt hat.

Ihre Situation

Wenn Sie in einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft leben oder gelebt haben und eine Trennung im Raum steht bzw. gerade vollzogen wird/ist, sollten Sie umgehend Ihre individuelle Situation in Hinblick auf die Auseinandersetzung der einzelnen Vermögensbestandteile rechtlich prüfen lassen.

 
Ihr Vorteil

Rechtsanwalt Philipp Bellmann hat die notwendige Expertise und kann Sie in dieser speziellen Situation ausführlich beraten und bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und Ansprüche unterstützen.