In Zeiten von Niedrigzinsen sind viele Anleger online auf der Suche nach Geldanlagen, die zumindest ansatzweise einen annehmbaren Zinssatz abwerfen oder Gewinne versprechen. Auch lockt viele Anleger die Aussicht, mit Krypto-Währungen durch Online-Handel erhebliche Gewinne zu erwirtschaften, Diese Situation machen sich in immer stärkeren Maße Kriminelle zunutze.
So werden im Internet immer mehr und immer ausgefeiltere Betrugsmaschen, aktuell insbesondere auch im Hinblick auf Kryptowährungen, festgestellt.
Im Folgenden werden die gängigen Betrugsmaschen und deren Ablauf kurz dargestellt:
Die Täter machen sich die sozialen Netzwerke wie z.B. Twitter oder Facebook zunutze, um über Werbeanzeigen oder auch direkte Ansprache Kontakt mit potentiellen Anlegern aufzunehmen. Oft wird mit gefälschten Referenzen prominenter Persönlichkeiten geworben, deren Identität in diesem Fall jedoch missbraucht wird. Auf diese Weise werden auch die Werbebeiträge gefälscht. Oft werden von den Tätern in diesem Zusammenhang auch Namen bekannter Firmen genutzt. Auch nutzen die Täter tatsächlich existierende oder aber auch gefälschte Vergleichsportale, um Anleger anzulocken. Eine weitverbreitete Masche ist auch das Versenden von betrügerischen E-Mails, die vortäuschen, von einem legitimen Anbieter zu stammen. Dies wird mit gefälschten Logos, Verwendung von Markennamen etc. vorgetäuscht. Ziel ist es, die Anleger auf eine gefakte Website zu locken.
Die Täter erstellen Webseiten, die eine seriöse Investment-Firma oder einen Handels-bzw. Börsenplatz vortäuschen. Oft werden klangvolle Namen, die ein kreatives Start-up vortäuschen sollen, oder aber auch Namen bekannter Firmen benutzt oder nur leicht verändert. Durch aufwendige Grafiken und Kommunikationsmöglichkeiten wird Seriosität vorgetäuscht. Angeboten werden verschiedenste Geldanlagen, wie z.B. Festgeldanlagen, außerbörslicher oder vorbörslicher Aktienhandel (Fake-IPO), Wertpapiere und Anleihen. Diese Geldanlagen werden jedoch nur vorgetäuscht, tatsächlich existieren diese nicht. Dem Anleger wird über spezielle Software virtuell ein Depot vorgetäuscht, in dem sich seine Anlagen befinden. Er kann über diese jedoch nicht verfügen, das Geld ist in die Hände der Betrüger gelangt.
Immer beliebter wird die Vortäuschung eines Handelsplatzes z.B. für tatsächlich existierende Kryptowährungen (beispielsweise Bitcoin, Ethereum, Tether), Devisen (Forex-Trading) oder CFDs (Differenzkontrakte). Anleger wird ermöglicht, online über die gefakte Webseite ein Konto/Depot zu eröffnen. Oft wird anfangs auf Anraten der Täter erst eine kleine Summe eingezahlt. Durch ein virtuelles Handelsprogramm, das von den Tätern kontrolliert wird, werden dem Anleger in kürzester Zeit Gewinne suggeriert. Dieser soll auf diese Weise dazu verleitet werden, höhere Geldbeträge zu investieren. Dies geschieht oft auch. Immer größere Gewinne werden durch das virtuelle Handelsprogramm vorgetäuscht, der Anleger soll weitere Summe investieren. In den meisten Fällen ist es so, dass der Anleger die Gelder auf ausländische Konten innerhalb der EU überweist, teilweise werden jedoch auch Konten bei inländischen Banken verwendet. Sobald der Anleger seine Gewinne oder einen Teil der Gewinne ausgezahlt haben möchte, fangen jedoch die Probleme an. Oft wird der Anleger zunächst hingehalten, dann wird er mit neuen Forderungen konfrontiert. So soll er entstandene Provisionen oder angeblich anfallende Steuern zahlen, bevor der Gewinn freigegeben wird. Viele Anleger lassen sich dazu verleiten, weiteres Geld zu bezahlen, um ihren angeblichen Gewinn zu realisieren. Letztendlich wird dieser Gewinn (der tatsächlich nie existierte) jedoch nie ausgezahlt, vielmehr ist das vom Anleger bezahlte Geld in die Hände der Betrüger gelangt.
Sind Sie Opfer von solch einem betrügerischen Online-Angebot geworden oder haben Sie den Verdacht, dass dies der Fall ist?
Dann sollten Sie unverzüglich aktiv werden. Je schneller Sie handeln, umso größer ist die Chance, bereits überwiesenes Geld zu sichern und zurückzuholen.
Der Fachanwalt der Kanzlei Bellmann prüft für betroffene Anleger deren Handlungsmöglichkeiten und unterstützt diese in Hinblick auf:
Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügt der Rechtsanwalt Philipp Bellmann über die entsprechende Expertise und kann Anleger wirksam bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche unterstützen.
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