Maklerrecht

Oft gibt es nach Beendigung eines Maklervertrages Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Makler und dem Kunden.

Häufige Streitpunkte sind:

  • hat der Makler seine Leistung vertragsgemäß erbracht
  • hat der Makler überhaupt eine Leistung erbracht
  • darf der Makler gewisse Leistungen in Rechnung stellen bzw. waren diese überhaupt vereinbart
  • ist der Provisionsanspruch des Makler angefallen (z. B. wenn das Objekt vom Kunden selbst oder einem anderen Makler vermietet/verkauft wurde oder bereits Vorkenntnis bestand)
  • sind Reservierungsgebühren wirksam vereinbart worden bzw. können diese bei einer fehlgeschlagenen Reservierung zurückgefordert werden
  • ist die Doppeltätigkeit des Makler zulässig
  • ist der Anspruch auf Maklerlohn verwirkt

Das Maklerrecht weist viele Besonderheiten auf. So ist es zum ganz überwiegenden Teil Rechtssprechungsrecht. Entscheidend ist also die Kenntnis der einschlägigen und sich immer wieder ändernden Rechtsprechung zu diesem Thema. Die Klärung rechtlicher Fragen bedarf daher aufgrund der Komplexität des Maklerrechts einer sehr genauen und fachkundigen juristischen Überprüfung.

Rechtsanwalt Philipp Bellmann berät und/oder vertritt Maklerkunden fachkundig gerichtlich wie auch außergerichtlich bei Auseinandersetzungen in diesem Rechtsgebiet.