Oft gibt es nach Beendigung eines Maklervertrages Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Makler und dem Kunden.
Häufige Streitpunkte sind:
Das Maklerrecht weist viele Besonderheiten auf. So ist es zum ganz überwiegenden Teil Rechtssprechungsrecht. Entscheidend ist also die Kenntnis der einschlägigen und sich immer wieder ändernden Rechtsprechung zu diesem Thema. Die Klärung rechtlicher Fragen bedarf daher aufgrund der Komplexität des Maklerrechts einer sehr genauen und fachkundigen juristischen Überprüfung.
Rechtsanwalt Philipp Bellmann berät und/oder vertritt Maklerkunden fachkundig gerichtlich wie auch außergerichtlich bei Auseinandersetzungen in diesem Rechtsgebiet.
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