Immer öfter kommt es zu Lieferverzögerungen beim Pkw-Leasing oder Nutzfahrzeug-Leasing. Dies ist für den Leasingnehmer höchst ärgerlich, ist er doch auf die rechtzeitige Lieferung des Fahrzeuges angewiesen.
In einem solchen Fall stellen sich für ein Leasingnehmer insbesondere zwei Fragen:
Entscheidend für die Ansprüche des Leasingnehmers ist zunächst die Frage, ob ein verbindlicher oder unverbindlicher Liefertermin vereinbart wurde.
Bei einem verbindlich vereinbarten Liefertermin gerät üblicherweise der Leasinggeber mit Überschreitung mit Terminüberschreitung sofort in Verzug, der Leasingnehmer kann dann vom Vertrag zurücktreten und gegebenenfalls Schadensersatz geltend machen.
Bei einer unverbindlichen Lieferterminzusage ist die Sachlage anders. Hier muss der Leasingnehmer gewisse Verzögerungen hinnehmen. Welche Verzögerung hinnehmbar ist, wird unterschiedlich beurteilt, im Allgemeinen wird jedoch davon ausgegangen, dass eine Verzögerung von max. 6 Wochen noch im Rahmen des üblichen ist. Ist diese Frist abgelaufen, gerät der Leasinggeber allerdings nicht automatisch in Verzug. Vielmehr muss der Leasingnehmer hier selbst aktiv werden und der Leasinggeber wirksam in Verzug setzen. Dies geschieht mit Setzung einer angemessenen Nachfrist für die Lieferung des Fahrzeuges. Läuft diese Frist ab, hatte der Leasingnehmer die Möglichkeit vom Vertrag zurückzutreten.
Zudem hat der Leasingnehmer die Möglichkeit, etwaige Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Ein Schaden kann beispielsweise dann entstehen, wenn der Leasingnehmer aufgrund Nichtlieferung ein vergleichbares Fahrzeug anderweitig geleast hat, dort aber dabei aber höhere Leasingraten anfallen.
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