Soforthilfe für Anleger- Dima24, Euro Grundinvest, NCI Fonds, Selfmade Capital

Soforthilfe für Anleger- Dima24, Euro Grundinvest, NCI Fonds, Selfmade Capital


Erneut schlechte Nachrichten für Anleger der New Capital Invest (NCI) Fonds USA 11, USA 16 und USA 19. Nach einem Bericht des Handelsblatt online vom 13.10.2014 haben diese Fonds offenbar Insolvenz angemeldet. Über 70 Millionen Euro an Anlegergeldern sollen in Gefahr sein. Ein Totalverlust droht. Bereits seit einiger Zeit laufen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft wegen mutmaßlichem Anlagebetrugs. Diese Fonds wurden, wie viele andere, von der Fa. Dima24 vertrieben. Gegen dessen Gründer Malte Hartwieg laufen ebenfalls Ermittlungen der Staatsanwaltschaft.

Viele Anleger, die in Fonds (z.B. weitere NCI Fonds, Selfmade Capital, Euro Grundinvest) aus dem Firmengeflecht um Malte Hartwieg und Dima24 investiert haben, sind nun in Sorge um ihr angelegtes Kapital.

Folgende Fonds sind dem Firmengeflecht zuzuordnen:

  • Euro Grundinvest Deutschland 12 GmbH & Co.KG
  • Euro Grundinvest Deutschland 15 GmbH & Co.KG
  • Euro Grundinvest Deutschland 17 GmbH & Co.KG
  • Euro Grundinvest Deutschland 18 GmbH & Co.KG
  • Euro Grundinvest Deutschland 20 GmbH & Co.KG 
  • Selfmade Capital EMIRATES I GmbH & Co. KG
  • Selfmade Capital EMIRATES II GmbH & Co. KG
  • Selfmade Capital EMIRATES III GmbH & Co. KG
  • Selfmade Capital EMIRATES 4 GmbH & Co. KG
  • Selfmade Capital EMIRATES 5 GmbH & Co. KG
  • Selfmade Capital 6 GmbH & Co. KG
  • Selfmade Capital 7 GmbH & Co. KG
  • Selfmade Capital 8 Renditefonds GmbH & Co. KG
  • Selfmade Capital 9 Renditefonds GmbH & Co. KG
  • NCI New Capital Invest USA 11 GmbH & Co. KG
  • NCI New Capital Invest USA 16 GmbH & Co. KG
  • NCI New Capital Invest USA 19 GmbH & Co. KG
  • NCI New Capital Invest Proven Gold Direct 21 GmbH & Co. KG
  • NCI New Capital Invest Proven Silver Direct 22 GmbH & Co. KG

Wie soll­en Anle­ger jetzt rea­gie­ren?

Angesichts dieser Ereignisse sollten die betroffenen Kapitalanleger schnell handeln, rät Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Philipp Bellmann. Es wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt. Mögliche Ansprüche können in einem Insolvenzverfahren angemeldet werden. Es empfiehlt, derartige Ansprüche von einem Rechtsanwalt prüfen und anmelden zu lassen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Philipp Bellmann unterstützt und vertritt bereits viele Kapitalanleger bei der Anmeldung solcher Ansprüche in Insolvenzverfahren.

Zudem sind Schadensersatzansprüche denkbar. Vielen Anlegern wurden die Risiken einer Kapitalanlage in derartige Fonds nicht erläutert. Die Nichtaufklärung über Risiken oder deren Verharmlosung führen zu einer fehlerhaften Anlageberatung mit der Folge, dass ein Schadensersatz- und Rückabwicklungsanspruch entsteht. Betroffene Anleger sollten jetzt zeitnah von einem Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht derartige Schadensersatzansprüche prüfen lassen.

Rechtsanwalt Philipp Bellmann (zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) kann im Rahmen einer Erstberatung prüfen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und ob diese erfolgreich geltend gemacht werden können.

Rechtsanwalt Philipp Bellmann vertritt bundesweit geschädigte Anleger.