Soforthilfe für Anleger der DIG AG

Eine besorgniserregende Entwicklung für Anleger der DIG AG zeichnet sich ab


Das Unternehmen in Frankfurt am Main ist seit einiger Zeit nicht mehr erreichbar. Seit Monaten erfolgen vertraglich vereinbarte Ausschüttungen nur verzögert oder fallen ganz aus. Ein Totalverlust droht. Offenbar hat die zuständige Staatsanwaltschaft bereits Ermittlungen aufgenommen.

Die DIG AG (Deutsche Immobilien und Grundbesitz Gesellschaft AG) hat in den letzten Jahren diverse Anlageprodukte emittiert. Es handelt sich hierbei um Nachrangdarlehen und Inhaberschuldverschreibungen mit klangvollen Namen wie Perea Start, MultiCash, vario und safe. Versprochen wurden hohe und regelmäßige Zinszahlungen. Diese und die Kapitalrückzahlung sind nun in Gefahr.

Die Namen dieser Anlageprodukte suggerieren zudem Sicherheit. Allerdings handelt es sich bei diesen Produkten durchgehend um risikoreiche Kapitalanlagen mit der Gefahr des Totalverlustes. Auch handelt es sich um Nachrangdarlehen und Inhaberschuldverschreibungen der Anleger, die für diese im Fall einer Insolvenz ungünstige Auswirkungen haben. Oftmals wurden nach hiesiger Erfahrung die Anleger der DIG AG über diese Risiken und Nachteile der Anlageprodukte nicht oder nur unzureichend von den Anlageberatern und Vermittlern aufgeklärt.

Viele Anleger, die ihr Geld in Produkte der DIG AG investiert haben, sind nun zu Recht in Sorge um ihr angelegtes Kapital.

Wie soll­en Anle­ger jetzt rea­gie­ren?

Angesichts dieser Ereignisse sollten die betroffenen Kapitalanleger schnell handeln, rät Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Philipp Bellmann. Denkbar sind Schadensersatzansprüche gegen die Vermittler und Anlageberater sowie gegen die Emittentin und deren Organe. Vielen Anlegern wurde z.B. die Risiken der Kapitalanlage in derartige Produkte wie Nachrangdarlehen und Inhaberschuld-verschreibungen nicht erläutert. Die Nichtaufklärung über Risiken oder deren Verharmlosung führen zu einer fehlerhaften Anlageberatung mit der Folge, dass ein Schadensersatz- und Rückabwicklungsanspruch entsteht. Es empfiehlt, derartige Ansprüche von einem Rechtsanwalt zeitnah prüfen und ggf. geltend zu machen. Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht Philipp Bellmann vertritt bereits einige Kapitalanleger der DIG AG.

Rechtsanwalt Philipp Bellmann (zugleich Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht) und sein Team kann im Rahmen einer Erstberatung prüfen, ob Schadensersatzansprüche bestehen und ob diese erfolgreich geltend gemacht werden können.

Rechtsanwalt Philipp Bellmann vertritt bundesweit geschädigte Anleger.