Der Kauf einer Immobilie ist regelmäßig mit einer großen Investition verbunden. Jeder, der einen Immobilienkauf beabsichtigt, sollte daher mit besonderer Sorgfalt vorgehen, nicht nur im Hinblick auf die Immobilie selbst, sondern und gerade auch in rechtlicher Hinsicht. Besondere Beachtung sollte der Kaufvertrag finden.
Gleiches gilt für den Verkäufer einer Immobilie. Auch für diesen handelt es sich regelmäßig um eine sehr große finanzielle Transaktion. Diese sollte in rechtlicher Hinsicht sorgfältig überprüft werden.
Bei dem Kauf/Verkauf einer gebrauchten Immobilie sind zudem weitere Punkte zu beachten (z. B. im Hinblick auf den Zustand des Kaufobjektes, mögliche Gewährleistungsansprüche, Rechts- und Sachmängelhaftung), um spätere rechtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.
Bei dem Kauf einer Eigentumswohnung sind weitere Konsequenzen im Hinblick auf die Wohnungseigentümergemeinschaft zu beachten. Der Käufer einer Eigentumswohnung wird Mitglied einer Wohnungseigentümergemeinschaft, dies ist mit vielen Rechten, aber auch Pflichten verbunden.
Auch der Kauf eines vermieteten Objektes birgt Risiken. Der Käufer tritt gesetzlich in die bestehenden Mietverhältnisse ein. Dies ist ebenfalls mit Konsequenzen verbunden (Übertragung der Kaution, Haftung für Mietmängel, Mietrückstände, Kündigungsrechte etc.), welche bedacht und rechtlich überprüft werden sollten.
Bei Erbengemeinschaften auf Verkäuferseite sind ebenfalls Besonderheiten zu beachten.
Gleiches gilt bei einem geplanten Immobilienerwerb im Wege einer Zwangsversteigerung. Hier sind ebenfalls spezielle rechtliche Besonderheiten und Risiken zu beachten (was ist zu unternehmen, wenn der frühere Eigentümer nicht auszieht; haftet der Erwerber für Hausgeldrückstände etc.).
Auch der Kauf/Verkauf eines Erbpachtgrundstückes birgt Besonderheiten, die rechtlich beachtet werden sollten.
Rechtsanwalt Philipp Bellmann überprüft für Käufer wie auch Verkäufer Kaufvertragsentwürfe, berät über die rechtlichen Konsequenzen eines Immobilienkaufes und begleitet Vertragsverhandlungen.
Im Vorfeld von beabsichtigten Immobilienkäufen/-verkäufen prüft Rechtsanwalt Philipp Bellmann gerne, welche Vorgehensweise zweckmäßig, sinnvoll und zielführend ist.
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