Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte ist das Arbeitsrecht. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in diesem Rechtsgebiet außergerichtlich wie auch gerichtlich, wobei auf eine konstruktive, interessengerechte und schnelle Lösung des arbeitsrechtlichen Problems Wert gelegt wird. Insbesondere bei Kündigungen von Arbeitsverhältnissen ist auf Seiten des Arbeitnehmers schnelles Handeln angezeigt, da für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage lediglich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung vorgegeben ist.
Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Alexander Meyer
Herr Rechtsanwalt Alexander Meyer hat sich neben dem Bank- und Kapitalmarktrecht auch auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Er hat im Jahre 2016 erfolgreich des Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht absolviert (theoretische Voraussetzung für den Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht). Zudem aktualisiert und vertieft Rechtsanwalt Alexander Meyer seine arbeitsrechtlichen Kenntnisse regelmäßig durch Wahrnehmung entsprechender Fortbildungsveranstaltungen anerkannter Anbieter. Somit ist immer gewährleistet, dass die arbeitsrechtliche Beratung der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte anhand des aktuellen Standes der Rechtsprechung erfolgt.
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