Arbeitsrecht

Ein Tätigkeitsschwerpunkt der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte ist das Arbeitsrecht. Wir beraten und vertreten Arbeitnehmer und Arbeitgeber in diesem Rechtsgebiet außergerichtlich wie auch gerichtlich, wobei auf eine konstruktive, interessengerechte und schnelle Lösung des arbeitsrechtlichen Problems Wert gelegt wird. Insbesondere bei Kündigungen von Arbeitsverhältnissen ist auf Seiten des Arbeitnehmers schnelles Handeln angezeigt, da für das Einreichen einer Kündigungsschutzklage lediglich eine Frist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung vorgegeben ist.

In folgenden Gebieten unterstützen wir Sie gerne:

  • Kündigung des Arbeitsvertrages (z.B. Abwehr der Kündigung, Ausspruch der Kündigung, Vertretung im Kündigungsschutzprozess)
  • Abfindung bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses (z.B. Berechnung der Abfindungshöhe, Geltendmachung einer Abfindung, Gestaltung von Abfindungsvereinbarungen, steuerliche Fragen der Abfindung, sozialrechtliche Konsequenzen von Abfindungen z.B. im Hinblick auf Sperrzeiten, Anrechnung auf das bzw. Ruhen des Arbeitslosengeldes etc.)
  • Aufhebungsverträge (z.B. Gestaltung, steuerliche Fragen bei Aufhebungsverträgen, sozialrechtliche Konsequenzen von Aufhebungsverträgen z.B. im Hinblick auf Sperrzeiten etc.)
  • Gestaltung von Arbeitsverträgen
  • Befristung von Arbeitsverträgen (z.B. Wirksamkeit der Befristung, Vorliegen eines Befristungsgrundes, Konsequenzen einer unwirksamen Befristung)
  • arbeitsrechtliche Abmahnung (z.B. Wirksamkeit, Notwendigkeit, Berichtigungsanspruch des Arbeitnehmers bei unberechtigter Abmahnung)
  • Gehaltszahlung, Lohnzahlung (z.B. Zahlungsregelungen, Fälligkeitsregelungen, Geltung von tarifvertraglichen Vereinbarungen, Verfallsklauseln, Geltendmachung von Lohn- bzw. Gehaltsrückständen, Lohnfortzahlung)
  • Urlaub (z.B. Höhe des Urlaubsanspruchs, Verfall von Urlaubstagen, Übertragung, Abgeltung von Urlaubstagen)
  • Arbeitszeugnis (z.B. Umfang des Anspruchs auf ein Zeugnis, Inhalt eines Zeugnisses, Berichtigungsanspruch, unzulässige „Codes“)
  • Insolvenz des Arbeitgebers (z.B. Insolvenzgeld, sozialversicherungsrechtliche Konsequenzen für den Arbeitnehmer, Anmeldung von Forderungen)
  • Wettbewerbsverbote (z.B. Wirksamkeit, vertragliche und/oder nachvertragliche Konsequenzen)
  • Mobbing (z.B. wann liegt Mobbing vor, Abwehrmöglichkeiten, Pflichten des Arbeitgebers)
  • Teilzeitarbeit (z.B. Anspruch, Ausgestaltung)
  • Mutterschutz, Elternzeit
  • Tarifrecht (z.B. Geltung von Tarifverträgen, Inhalt von Tarifverträgen, Eingruppierung etc.)
  • Betriebsrat (z.B. Befugnisse, Kompetenzen, Wahl, Zulässigkeit)
  • Prozessvertretung vor allen Arbeitsgerichten, Landesarbeitsgerichten und dem Bundesarbeitsgericht

Ihr Ansprechpartner ist Rechtsanwalt Alexander Meyer

Herr Rechtsanwalt Alexander Meyer hat sich neben dem Bank- und Kapitalmarktrecht auch auf das Arbeitsrecht spezialisiert. Er hat im Jahre 2016 erfolgreich des Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht absolviert (theoretische Voraussetzung für den Fachanwaltstitel im Arbeitsrecht). Zudem aktualisiert und vertieft Rechtsanwalt Alexander Meyer seine arbeitsrechtlichen Kenntnisse regelmäßig durch Wahrnehmung entsprechender Fortbildungsveranstaltungen anerkannter Anbieter. Somit ist immer gewährleistet, dass die arbeitsrechtliche Beratung der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte anhand des aktuellen Standes der Rechtsprechung erfolgt.