LG Mannheim, Urteil vom 19.12.2012, AZ.: 8 O 328/11

Commerzbank AG zu Schadenersatz und Rückabwicklung im Zusammenhang mit Tomorrow Income Portfolio 31, L.P. (TIP 31) verurteilt


Das Landgericht Mannheim hat die Commerzbank AG im Zusammenhang mit der
Beratung zu einer Beteiligung am Immobilienfonds Tomorrow Income Portfolio
31 (TIP 31) gegenüber einem Mandanten von Rechtsanwalt und Fachanwalt für
Bank- und Kapitalmarktrecht Philipp Bellmann zur Leistung von Schadensersatz
und zur Rückabwicklung verurteilt. 

Der Kläger beteiligte sich im Jahr 2002 auf ausdrücklichen Rat eines
Beraters der Commerzbank AG am Immobilienfonds Tomorrow Income Portfolio 31
(TIP 31). Im Beratungsgespräch wurde die Beteiligung an dem Fonds als sicher
und renditeträchtig bezeichnet. Auf die mit dieser Beteiligung
einhergehenden Risiken wurde nicht hingewiesen. Der Fonds befindet sich
mittlerweile in erheblichen wirtschaftlichen Schwierigkeiten. Das
Landgericht Mannheim erachtete die Klage als begründet. Die Commerzbank AG
hat ihre Beratungs- und Aufklärungspflichten verletzt. So wurde der Kläger
nicht über die an die Commerzbank AG tatsächlich fließenden Rückvergütungen
aufgeklärt. Darin ist ein  Interessenkonflikt zu sehen, über den der  Kläger
hätte aufgeklärt werden müssen.

Das Urteil ist rechtskräftig.