Immobilie im Alter – Leibrente, Teilverkauf, Umkehrhypothek – Optionen anwaltlich prüfen lassen

Viele Immobilieneigentümer erreichen das Rentenalter oder sind schon länger in Rente. Oft ist jedoch ein Großteil der Altersvorsorge in der Immobilie gebunden. Ist dann die Rente nicht allzu hoch, entstehen schnell finanzielle Engpässe. Es stellt sich dann die Frage, kann ich meine Immobilie ganz oder teilweise zu Geld machen und weiter in dieser wohnen? Mittlerweile gibt es am Markt eine Vielzahl an entsprechenden Produkten, z.B Leibrente, Teilverkauf, Umkehrhypothek, Verkauf mit Wohnrecht oder mit Rückmietung. Nicht alle Produkte sind jedoch günstig für die jeweils individuelle Situation der Immobilienbesitzer. So bergen einige Angebote auch Nachteile und Risiken. Beispielsweise ist ein Teilverkauf oft mit hohen Kosten verbunden, der Immobilienverkäufer muss für den verkauften Teil ein Nutzungsentgelt (eine Art „Miete“) bezahlen. Je nach vereinbarter Laufzeit und Höhe des verkauften Anteils kann dies eine hohe Summe erreichen. Auch muss der Verkäufer Investitionen in die Immobilie weiter zum größten Teil selbst bezahlen, der Anteil des Käufers ist oft bei einer relativ geringen Summe gedeckelt. Eigentümer, die die o.g. Produkte als Option ins Auge fassen, ist dringend anzuraten, diese sowie die von den Anbietern vorgegebenen Vertragswerke von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen zu lassen, damit bereits im Vorfeld ungünstige Produkte ausgeschlossen werden können. Der Berufsträger der Kanzlei Bellmann verfügt über eine jahrelange Expertise auf diesem Gebiet und bietet eine entsprechende fundierte und zielführende Beratung.