Fremont Capital Ltd. und Global Oil Group Inc. – Anlegergelder in Gefahr

Mit Bescheid vom 28.01.2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Fa. Fremont Capital Ltd. das öffentliche Angebot von Aktien der Global Oil Group Inc. in Deutschland untersagt. Diese Untersagungsverfügung ist mittlerweile rechtskräftig geworden (Mitteilung der BaFin vom 18.03.2019)


Was ist geschehen?

Mit Bescheid vom 28.01.2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Fa. Fremont Capital Ltd. das öffentliche Angebot von Aktien der Global Oil Group Inc. in Deutschland untersagt. Diese Untersagungsverfügung ist mittlerweile rechtskräftig geworden (Mitteilung der BaFin vom 18.03.2019) 

Mit Bescheid vom 22.02.2019 hat die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) der Fa. Fremont Capital Ltd. das Betreiben eines Einlagengeschäftes untersagt. Es wurde die Einstellung und Abwicklung dieses Geschäfts angeordnet.

Was ist der Hintergrund?

Die Untersagung im Hinblick auf die Aktien der Global Oil Group Inc. erfolgte, weil Fremont Capital Ltd. gegen das Wertpapierprospektgesetz (WpPG) verstoßen hat. Die Aktien der Global Oil Group Inc. wurden von Fremont Capital Ltd. den Anlegern angeboten, obwohl kein von der BaFin gebilligter Wertpapierprospekt veröffentlicht wurde, der die nach dem WpPG erforderlichen Angaben enthält. Am 18.03.2019 hat die BaFin mitgeteilt, dass diese Maßnahme (Untersagung des öffentlichen Angebotes von Global Oil Group Aktien) mittlerweile bestandskräftig geworden ist.

Die Untersagung des Betreibens des Einlagengeschäfts erfolgte wegen des Fehlens der dafür erforderlichen Erlaubnis. Die Fa. Fremont Capital Ltd. betreibt die Webseite www.capfremont.com. Über diese werden fremde Gelder als Einlagen oder andere unbedingt rückzahlbare Gelder des Publikums eingeworben. Diese Tätigkeit stellt nach Einschätzung der BaFin ein erlaubnispflichtiges Bankgeschäft dar, über eine solche Erlaubnis verfügte Fremont Capital Ltd. nach Ansicht der BaFin aber nicht. 

Wie ist die Rechtslage?

Aufgrund der Einstellung- und Abwicklungsanordnung ist Fremont Capital Ltd. verpflichtet, unverzüglich die vereinnahmten Gelder an die Anleger zurückzuzahlen. Das unerlaubte Betreiben eines Einlagengeschäfts verletzt zudem das Kreditwesengesetz (KWG) als Schutzgesetz und führt damit nach § 823 Abs. 2 BGB i. V. m. § 32 Abs. 1 KWG zu einem Schadensersatzanspruch des Anlegers gegen die Gesellschaft und die Verantwortlichen.

Im Hinblick auf Aktien der Fa. Global Oil Group Inc. ist die Gesetzeslage so, dass ein Anbieter (hier Fremont Capital Ltd.), der in Deutschland Aktien öffentlich anbietet, verpflichtet ist, ein Verkaufsprospekt nach dem Wertpapierprospektgesetz (WpPG) veröffentlichen. Fremont Capital Ltd. hat ein solches Prospekt bzgl. der Global Oil Group Aktien nicht veröffentlicht. Wenn ein solcher Prospekt nicht veröffentlicht wird, liegt ein Verstoß gegen § 3 Abs. 1 S. 1 WpPG vor, der gemäß § 24 WpPG zu einem Haftungsanspruch des Erwerbers gegenüber dem Emittenten bzw. Anbieter der Wertpapiere führt. Unter gewissen Voraussetzungen kann der Erwerber/Anleger vom Anbieter (hier Fremont Capital Ltd.) solcher Aktien die Übernahme der Wertpapiere gegen Erstattung des Erwerbspreises und der damit verbundenen üblichen Kosten verlangen.

Die aktuelle Situation

Die Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte vertritt bereits eine Vielzahl von betroffenen Anlegern, die fünfstellige, teilweise auch sechsstellige Summen in Geldanlagen der Fremont Capital Ltd. oder über diese in Aktien der Firma Global Oil Group Inc. investiert haben. Den Anlegern gegenüber wurde seitens Fremont Capital Ltd. immer wieder telefonisch unter Angabe von fadenscheinigen Gründen mitgeteilt, dass der Börsengang der Global Oil Group Inc. mehrfach verschoben werden musste. 

Die von uns vertretenen Anleger werden von Fremont Capital Ltd. telefonisch immer wieder mit immer neuen Ausreden hingehalten, wenn es darum geht, Global Oil Group Aktien zu verkaufen oder den Anlagebetrag zurückzuerhalten. Oft werden von den Anlegern auch weitere Investitionen gefordert, um eine Rückzahlung der angelegten Gelder bzw. den Verkauf von Global Oil Group Aktien zu ermöglichen. Anlegern ist hier dringend abzuraten, weitere Gelder an Fremont Capital Ltd. zu bezahlen.

Teilweise wurden Anlegern auch Aktien anderer Firmen verkauft, dies mit einem erheblichen Abschlag zum eigentlichen Kurswert oder im Rahmen eines angeblichen Private Placement. Auch hier wird der Anleger, der diese Aktien verkaufen möchte, immer wieder mit Ausflüchten hingehalten.

Einigen Anlegern wurde auch mitgeteilt, dass eine Fa. UBS Finance das Geschäft der Fremont Capital übernommen hätte. In diesem Zusammenhang werden die Anleger aufgefordert weitere Einzahlungen vorzunehmen. Auch hiervon ist dringend abzuraten. Die Fa. UBS Finance existiert in dieser Form nicht.

Was ist zu tun

Anleger, die Gelder bei der Firma Fremont Capital Ltd. angelegt haben oder über diese Aktien der Global Oil Group Inc. oder andere Aktien erworben haben, sollten unverzüglich handeln und von einem auf das Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt ihre Handlungsoptionen prüfen lassen, um das eingezahlte Kapital zurückzuerhalten.

Kostenlose Ersteinschätzung durch Fachanwälte

Im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung überprüfen die Fachanwälte der Kanzlei Bellmann Rechtsanwälte für betroffene Anleger deren Handlungsmöglichkeiten. 

Ihr Vorteil

Wir prüfen im Rahmen dieser kostenlosen Ersteinschätzung, 

  • welche (Schadensersatz-) Ansprüche bestehen
  • gegen wen diese bestehen
  • wie diese Ansprüche zeitnah durchgesetzt werden können

Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfügt der Berufsträger der Kanzlei Bellmann über die entsprechende Expertise und kann Anleger wirksam bei der Durchsetzung ihrer Rechte und Ansprüche unterstützen.