Darlehensausstieg durch Widerruf

Die Rechtsprechung des BGH hat in den letzten Jahren immer wieder Widerrufsbelehrungen, die von Banken in Darlehensverträgen verwendet wurden, für fehlerhaft und damit für unwirksam angesehen


Die Rechtsprechung des BGH (höchstes Zivilgericht in der Bundesrepublik) hat in den letzten Jahren immer wieder Widerrufsbelehrungen, die von Banken in Darlehensverträgen verwendet wurden, für fehlerhaft und damit für unwirksam angesehen. Ist die Widerrufsbelehrung unwirksam, so hat der Darlehensnehmer das Recht, auch nach Ablauf der zweiwöchigen Widerrufsfrist den Darlehensvertrag zu widerrufen (sog. „ewiges Widerrufsrecht“). Denn die zweiwöchige Widerrufsfrist beginnt nur dann zu laufen, wenn die Bank eine ordnungsgemäße Widerrufsbelehrung verwendet hat. Nach Überprüfungen durch Verbraucherzentralen ist allerdings davon auszugehen, dass etwa zwei Drittel der Widerrufsbelehrungen fehlerhaft sind. Beispielsweise wird nicht korrekt über den Beginn der Widerrufsfrist belehrt. Oft fehlen auch entscheidende Hinweise auf die Rechtsfolgen eines Widerrufs. Desweiteren werden häufig die Widerrufsbelehrungen von der äußerlichen Darstellung her ihrer Warn- und Hinweisfunktion nicht gerecht.

Ist eine fehlerhafte Widerrufsbelehrung vorhanden, so kann der Verbraucher durch Ausübung seines Widerrufsrechts z.B. eine teure Immobilienfinanzierung beenden und diese durch ein aktuelles zinsgünstiges Darlehen ersetzen. Eine kostspielige Vorfälligkeitsentschädigung fällt nicht an.

Es besteht auch die Möglichkeit, eine bereits bezahlte Vorfälligkeitsentschädigung zurückzuerhalten, wenn die Widerrufsbelehrung fehlerhaft war.

Die Abgabe einer richtigen Widerrufserklärung ist jedoch keine einfache Formsache. Vielmehr sollte diese eine fundierte rechtliche Begründung enthalten und diverse formelle und materielle Gesichtspunkte berücksichtigen. Es sei auf die umfangreiche und einzelfallbezogene Rechtsprechung des BGH und der Oberlandesgerichte verwiesen.

Kompetente Sofortberatung durch Fachanwalt

Ich überprüfe Ihren bestehenden Darlehensvertrag auf die Möglichkeit eines Widerrufs und damit vorzeitigen Ausstiegs ohne Vorfälligkeitsentschädigung. Als Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht verfüge ich über die entsprechende Expertise und kann Sie wirksam bei der Durchsetzung Ihrer Rechte und der Abgabe einer korrekten Widerrufserklärung unterstützen.

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