Bellmann Rechtsanwälte erringt Erfolg gegen die Deutsche Postbank AG

Bearbeitungsentgelt zurückfordern!


Der Mandant hatte 2007 zur Finanzierung von Renovierungsarbeiten bei der Deutschen Postbank AG ein Darlehen über € 10.000,00 aufgenommen. Im „Kleingedruckten“ war hier – neben den Zinsen – ein Betrag von 200,00 € als Bearbeitungsentgelt aufgeführt, dies erhöhte Kreditbetrag.

Nachdem die Postbank AG auf Schreiben des Mandanten wie auch auf das Schreiben von Bellmann Rechtsanwälte zunächst ablehnend reagierte und gegen den beantragten Mahnbescheid Widerspruch einlegte, erfolgte nun nach Begründung des Mahnbescheids ein Sinneswandel. Die Postbank erstattete dem Mandanten neben den außergerichtlichen Anwaltskosten nicht nur das Bearbeitungsentgelt und die darauf unberechtigt gezahlten Zinsen, sondern auch die von der Bank aus dem Bearbeitungsentgelt gezogenen Nutzungen.

Das Amtsgericht Heidelberg verpflichtete zudem die Postbank AG zur Zahlung aller Kosten, da die Erstattung erst nach Einreichung der Klage erfolgte und die Postbank AG auch Anlass zu Klage gegeben hatte.

Falls Sie noch im Jahre 2012 ein Darlehen abgeschlossen haben, ist es sinnvoll, überprüfen zu lassen, ob in diesem nichtgeschuldete Gebühren enthalten sind. In der Regel betragen diese Gebühren mehrere Hundert Euro. Zusammen mit den hierauf gezahlten Zinsen und den gezogenen Nutzungen können hier leicht auch Beträge im vierstelligen Bereich zusammen kommen.